Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht! Absolute Vertraulichkeit und ein geschützter Rahmen in meinen Praxisräumen sind eine Selbstverständlichkeit!
Ich werde keine vertraulichen Informationen über Diagnosen und Behandlungsabläufe auf meinem Computer speichern. So kannst Du sicher sein, dass keine Informationen an Dritte (Versicherungen, Arbeitgeber etc.) gelangen.
Mögliche Nachteile einer über die Krankenkassen finanzierten Psychotherapie:
Wenn Du beispielsweise eine private
Krankenversicherung, eine Lebensversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, wird nachgefragt, welche früheren und jetzigen Erkrankungen du hattest oder hast.
Eine von der Krankenkasse finanzierte, in Deiner Akte aufgeführte Psychotherapie kann dabei als ernsthafte Krankheit gewertet werden. Dies kann unter Umständen zu einer Ablehnung durch die
Versicherungsgesellschaft führen. Auch wenn Du eine Verbeamtung anstrebst, kann diese möglicherweise scheitern. Von einer privat finanzierten Psychotherapie weißt nur Du und Dein
Therapeut.
Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker
Artikel 3 Schweigepflicht:
Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines
Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur
Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der
Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig
macht.
Auskünfte über den Gesundheitszustand eines
Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben
werden.